BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6640
21. Wahlperiode 15.11.16
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 09.11.16
und Antwort des Senats
Betr.: Heukoppel, Veranstaltungen auf dem Wandsbeker Marktplatz
An der Straße Heukoppel möchten private Bauherren Wohnungen errichten. Sie erhalten jedoch keine Baugenehmigung.
Ich frage den Senat:
- Welche Bebauung ist für die Straße Heukoppel vorgesehen? Bitte Art und Maß angeben.
Für die Straße Heukoppel gelten unterschiedliche Bebauungspläne mit verschiedenen Bebauungsmöglichkeiten:
Baustufenplan Bramfeld: Wohngebiet, ein- und zweigeschossige Bebauung,
Bebauungsplan Bramfeld 33: reines Wohngebiet mit viergeschossiger Bebauung sowie Straßenverkehrsfläche,
Bebauungsplan Bramfeld 51: Fläche für Gemeinbedarf mit zwei- bis viergeschossiger Bebauung sowie Kerngebiet.
- Wie viele Bauanträge für Wohnungen wurden betreffend diese Straße im Jahre 2016 gestellt?
Keine.
- Wie wurden diese Bauanträge beschieden? Sofern sie abgelehnt wurden: Wieso wurden sie abgelehnt?
Entfällt.
- Ist an dieser Straße eine Buskehre geplant, deretwegen ein Wohnungsbau nicht genehmigt wird?
Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor.
- Wo kann man den Veranstaltungskalender für den Wandsbeker Marktplatz für das Jahr 2017 erhalten?
Im zuständigen Bezirksamt.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um dort in den Sommermonaten einen Beachclub durchführen zu können?
Ein Beachclub auf öffentlichen Wegen stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Die Entscheidung über diese Sondernutzung trifft das zuständige Bezirksamt nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 19 Absatz 1 des Hamburgischen Wegegesetzes insbesondere unter Berücksichtigung folgender Kriterien: Vorhandensein eines ausreichenden veranstaltungsfreien Zeitfensters
Drucksache 21/6640 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
- Vorlage eines aussagekräftigen, prüffähigen Veranstaltungskonzeptes
- Vereinbarkeit mit den Grundzügen des Nutzungskonzepts
- Eignungsnachweis (angemessenen Veranstaltungserfahrung, Referenzen, Veran-staltungshaftpflicht)
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